Inhalte
- Mikrobiologie
- Übertragbare Krankheiten
- Arbeiten mit fachlichen- und rechtlichen Vorschriften
- Planung, Validierung und Durchführung
- Qualitätskontrolle und Dokumentation von Desinfektionsmaßnahmen, Wasser- & Lebensmittelhygiene
- Abfallentsorgung u.a. aus medizinischen Bereichen
- Grundlegende Arbeitsschutzmaßnahmen
- Praktiken der Desinfektion
- Schädlingskunde
- Erstellung von Desinfektions-& Hygieneplänen gehört zur Qualifizierung
An konkreten Beispielen wird der Dialog mit anderem Hygienepersonal, den Ämtern und Partnern erläutert. Die erfolgreiche Abschlussprüfung ist Grundlage für eine weitere Ausbildung wie den Hygieneinspektor, der insbesondere bei den Gesundheitsämtern eingesetzt wird.
Ihre Vorteile
- Staatlich anerkannt / geprüft gem. §17/3 Infektionsschutzgesetz
- NEU: EU-Zertifizierung gem. DIN EN ISO/IEC 17024 am Folgetag der Abschlussprüfung möglich (nähere Informationen unter www.hygienst.de)
- Kursinhalte gemäß amtlichen Vorgaben & aktuellen Anforderungen
Rechtliche Grundlagen
Infektionsschutzgesetz §17/3; DGUV Information 207-206 und TRBA 250
Durch die Prüfung wird die Befähigung zur Durchführung von Desinfektionen gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 17/3 nachgewiesen.
Die Ausbildung befähigt zur Weiterbildung zum Begasungsleiter laut TRGS 522 sowie für die Raumbegasung, zur Personen-Zertifizierung gem. DIN EN ISO/IEC 17024 und zur Weiterbildung zum Sachverständigen.
Gemäß dem DGUV-Regeln, Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst TRBA 250, ist die/der Geprüfte befähigt, Unterweisungen und Kontrollen von Desinfektionsmaßnahmen und Verhalten in den Behandlungsbereichen durchzuführen.
Referent
- Geprüfte und in Theorie und Praxis versierte Ausbilder des Hygiene Institut Schubert